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Umweltfragen in der Werbemittelbranche

Über die Rahmenbedingungen für Tragetaschen

„Auffallen um jeden Preis“, das hat sich in der Werbemittelbranche längst geändert. Vom Understatement bis hin zum durchdachten umweltbewussten Einkauf ist die Branche längst Gestalter und Vorreiter in Umweltfragen. Schließlich geht es ums Image ihrer Kunden. Und darüber hinaus auch um ihren Leumund.

Rechtliches

Im Bereich von Tragetaschen wurde 2016 mit der freiwilligen Selbstverpflichtung mit dem Handel angestrebt, den Einsatz von Plastik gravierend zu minieren. Daraus folgte 2019 die EU-Plastikrichtlinie, die Deutschland als nationales Recht umsetze und schließlich 2022 das Verbot bestimmter Plastiktüten, was die meisten herkömmlichen Einweg-Plastiktüten im Einzelhandel betraf. Seitdem blieb in der Branche hinsichtlich Umweltfragen kein Stein auf dem anderen.

Materialien

Es wurden spezielle nachhaltige Kunststoffe entwickelt, Papiertüten inkl. moderner umweltfreundlicher Beschichtungen und Textil- wie Mehrweg-Lösungen von Baumwolle über Non-Woven bis hin zu Gras-, Algen- und Pilzmaterialien kamen auf den Markt. Oft hinkt das Verbraucherbewusstsein diesen modernen Alternativen noch hinterher – „wenn es sich wie Plastik anfühlt, muss es Plastik sein“. Dabei führen viele der Kunststoff-Materialien einen besseren CO2-Fußabdruck als manche Papiertaschen. Die Entwicklung spannender Materialien lässt nicht nach. Ebenso wie der Einsatz relevanter Umwelt-Labels.

porto Tragetaschen Fragezeichen

Standards

Zahlreiche Standards oder Zertifizierungen weisen dem Verbraucher die nachhaltige Produktion nach, wie beispielsweise FSC, OEKO-TEX oder der blaue Engel. Der Einsatz dieser Labels unterliegt einem äußerst strengen und peniblen Prozess. Selbst eine falsche Platzierung oder Druckfarbe kann für den Inverkehrbringer zu Problemen führen. Hintergrund ist, dass sich in den letzten Jahren zu viele Unternehmen der Labels ohne Lizenzierung bedient haben. Daher können die Strafen für die Falsch-Verwendung entsprechend hoch sein.

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Verpackungsgesetz

Neben den Labels selbst gibt es in Deutschland zusätzlich noch das Verpackungsgesetz, dass es jedem Inverkehrbringer auferlegt, für das Recycling der Verpackungsmaterialien bereits im Voraus zu bezahlen. Ziel einer derartigen Lizenzierung ist es, die Recyclingquote zu erhöhen. Hierzu ist jeder Erst-Inverkehrbringer jeglichen Verpackungsmaterials gesetzlich verpflichtet. In den seltensten Fällen kennen sich Kunden oder auch Agenturen mit den entsprechenden Reglementierungen oder auch dem Verwaltungsaufwand aus. Hier muss der Werbemittler seiner Sorgfaltspflicht nachkommen. Auch, wenn ihm keinerlei Strafen drohen, gute Geschäftsmanier sollten den Kunden und Partner vor möglichen Restriktionen bewahren.

„Der Informationsstand über die administrativen wie rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Mehrzahl unserer Kunden nicht bewusst und die Aufklärungsquote ist leider gering. Selbst bei großen Unternehmen durfte ich schon den falschen Einsatz von Labels oder die Nicht-Beachtung des Verpackungsgesetztes beobachten. Das kann zu enormen Problemen führen, da die Abmahnsummen, die hier im Raum stehen, die Produktion der Taschen bei weitem übersteigen. Und ja, selbst die neuen Tragetaschen wären dann im Worst Case ein Fall für den Schredder“, so Uwe Steeb, Geschäftsführer der WS-Team Verpackung + Werbung GmbH, Inhaber der Marke porto Tragetaschen.

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„Der administrative Aufwand ist alles andere als gering und natürlich gibt es schönere Dinge, die man tun könnte. Aber genau deshalb sehen wir uns in der Pflicht, unsere Kunden hier an der Hand zu nehmen. Schließlich soll die Tasche Freude machen und keine Probleme“, so Uwe Steeb.
Uwe V. Steeb

Uwe V. Steeb, Geschäftsführer von porto Tragetaschen

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